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Abstieg vom Schuldenberg

Du hast Schulden bei Freunden, Kaufhäusern oder deiner Bank? Bleib nicht auf deinem Schuldenberg sitzen, sondern begib dich auf den sicheren Abstieg!

Schulden machen ist ansich nicht ungewöhnlich. Vielleicht haben deine Eltern für den Hauskauf einen Kredit aufgenommen oder du bekommst BAföG zum Studieren. In beiden Fällen sind hier Schulden zustande gekommen, die später zurückgezahlt werden müssen.

Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten, Rechnungen und Verbindlichkeiten wie die Ratenzahlungen für den Hauskauf zu bezahlen. Hier handelt es sich um einen Schuldenberg, der möglichst schnell abgetragen werden sollte.

Regel Nummer 1

Versuche so schnell wie möglich deine Schulden zurückzuzahlen. Am besten geht das mit Plan. Das heißt, du schreibst dir auf, wie und bis wann du deine Schulden realistisch zurückzahlen willst.

Regel Nummer 2

Suche die Ursachen, damit nicht gleich ein neuer Schuldenberg entsteht oder der alte immer größer wird. Mit einem Finanzplaner bekommst du den Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben. Was davon sind nötige Ausgaben - seien es nun deine Miete, Geld für Lebensmittel oder deine Verpflichtung aus einem Ratenkaufvertrag? Wo könntest du sparen? Hast du es schon mal mit unseren 12 Spartipps versucht? Gibt es Möglichkeiten, deine Einnahmen aufzubessern?

Regel Nummer 3

Suche dir Hilfe! Warte nicht so lange, bis dir wegen Mietrückständen der Mietvertrag gekündigt wird oder dir deine Bank die Karte sperrt! Wenn dein Schuldenberg nicht schnell kleiner wird oder du dich überfordert fühlst, solltest du zur Schuldnerberatung gehen. Dort hilft man dir kostenlos und mit Sachverstand. Die Adresse der Schuldnerberatung in deiner Nähe erfährst du beim Sozialamt, bei der Verbraucherberatung oder über unsere Links.

 

Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz) ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, um überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Damit können sie sich meist innerhalb von sechs Jahren aus ihren Schulden befreien. In dieser Zeit darf die Schuldnerin oder der Schuldner nur einen bestimmten Anteil seines Arbeitseinkommens behalten. Den Rest verteilt ein so genannter Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) an die Gläubiger, also diejenigen, die noch Geld von der Person bekommen. Nach den sechs Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung des Schuldners per Gerichtsbeschluss.
Weitere Informationen hierzu bietet jede Schuldnerberatung.