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Sexuelle Gewalt und Belästigung

Sexuelle Belästigung reicht von Hinterherpfeifen, Anstarren, anzüglichen Bemerkungen, „zufälligem” unerwünschtem Körperkontakt bis zur Androhung von Nachteilen, wenn man dem oder der Täter/in nicht entgegenkommt. Wehr dich! Stell möglichst gleich klar, dass der oder die andere hier zu weit gegangen ist und erzähle anderen von den Übergriffen. Vielleicht gibt es noch weitere Kolleginnen oder Kollegen, denen es genauso ergangen ist. Wende dich an eine Person deines Vertrauens. Es geht um dich! Auf Vergewaltigung steht eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Anlaufstellen im Netz findest du weiter unten.

Was ist sexueller Missbrauch?

Von sexuellem Missbrauch spricht man, wenn ein Erwachsener ein Kind oder einen Jugendlichen bis 18 Jahre zur eigenen sexuellen Erregung anfasst, sich berühren oder nackt anschauen lässt, zu pornografischen Zwecken benutzt oder Pornografie vorführt oder zum Geschlechtsverkehr zwingt, also vergewaltigt. Sexueller Missbrauch ist leider keine Seltenheit, und in der Regel sind es keine Fremden, sondern Menschen aus dem direkten Umfeld der Familie, die Kindern und Jugendlichen so etwas antun.

Bist du selbst Opfer sexuellen Missbrauchs geworden, oder kennst du jemanden, der missbraucht wurde?

Dann rede unbedingt mit einer Vertrauensperson darüber und hole dir Hilfe bei einer Beratungsstelle oder dem Jugendamt.

Merke: Du hast niemals Schuld, auch wenn du es nicht geschafft hast, dich zu wehren.
 

Infos und Hilfe im Netz:

www.wildwasser.de: Infos zu sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauch, ein Forum und Beratungsstellensuche nach Regionen.

www.dunkelziffer.de: Infos für Kids, Beratung, Soforthilfe und juristischer Beistand.

www.tauwetter.de: Anlaufstelle für Männer, die als Junge sexuell missbraucht wurden.

www.polizeifürdich.de: Infos rund um sexuelle Selbstbestimmung. Du kannst dich natürlich auch an jede Polizeidienstelle wenden.

www.hilfeportal-missbrauch.de: Hier findest du schnell Beratungsstellen vor Ort und Informationen.
 

Das ist absolut verboten und wird streng bestraft:

  • Sexuelle Handlungen vor oder mit Jugendlichen unter 14 Jahren sind absolut verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Hier hilft auch nicht die Entschuldigung vor Gericht, der oder diejenige sei damit einverstanden gewesen. Sind beide unter 14 Jahre, ist es nicht strafbar, da beide noch nicht strafmündig sind. Bist du 15 und schläfst mit einer 13-Jährigen, kannst du dich iwegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar machen.
  • Es ist nicht nur falsch, sondern strafbar, jemanden zu drängen weiterzugehen, als er will. Wer z.B. jemanden betrunken macht, um ihn oder sie ins Bett zu bekommen, riskiert eine Anklage wegen Vergewaltigung. Selbst wenn man verheiratet ist, ist es strafbar, seinen Partner oder seine Partnerin zum Sex zu zwingen. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung beträgt zwei Jahre.
  • Grundsätzlich verboten ist Sex mit minderjährigen eigenen oder adoptierten Kindern und Pflegekindern. Auch Sex mit Minderjährigen, die in einem Erziehungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis mit einem stehen, ist besonders unter Strafe gestellt. Also z.B. wenn du als Freizeitleiter mit Jugendlichen unterwegs bist.