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Gekauft ist gekauft

Hier geht es um deine Rechte als Verbraucher und Verbraucherin. Was ist dran an dem Spruch "Gekauft ist gekauft"? Was ist zum Beispiel mit der gerade erstandenen Hose, die du zu Hause doch eine Nummer zu klein findest? Kannst du sie einfach zurückbringen und dein Geld verlangen? Antworten auf diese und andere Streitfragen findest du hier:

Die neue Frisur ist schrecklich. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja, da führt kein Weg dran vorbei. Einzige Ausnahme: Du kannst grobe handwerkliche Fehler nachweisen. Also wenn dir zum Beispiel die falsche Farbe aufgetragen wurde oder sich jemand völlig verschnitten hat. Ansonsten musst du mit der Frisur leben, sie bezahlen und dich damit trösten, dass die Haare wieder wachsen.

Kann ich mir den Kauf bei E-Bay anders überlegen?

Hier kommt es auf den Verkäufer an. Hast du „von privat“ gekauft, ist der Kauf bindend. Im Angebot steht dann meistens „Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.“, so dass du auch keinen Schutz bei Mängeln innerhalb der ersten zwei Jahre hast. Nur wenn Mängel verschwiegen wurden – also beispielsweise bei deinem Lego-Roboter Teile fehlen – kannst du dein Geld zurückverlangen. Anders ist das bei gewerblichen Anbietern. Hier hast du immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt ab Erhalt der Ware und in dieser Zeit kannst du ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben und dein Geld verlangen. Ersteigerst du einen neuen Kopfhörer oder ein neues Handy vom Händler, hast du zusätzlich noch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren.

Die Hose gefällt mir zu Hause doch nicht mehr. Kann ich sie zurückgeben?

Ein Recht auf Umtausch oder gar Geldrückgabe hast du leider nicht. Allerdings machen dies viele Geschäfte aus Kulanz innerhalb von 14 Tagen gegen Vorlage des Kassenzettels. Ob sie dir dann aber das Geld zurückgeben, du eine Gutschrift bekommst oder die Hose nur direkt gegen eine andere eintauschen kannst, ist Sache des Ladens. Anders ist das, wenn du die Hose online oder per Katalog gekauft hast. In dem Fall hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht, hast aber auch die Rennerei und musst teilweise noch das Rückporto selbst zahlen. Also auch da nicht vorschnell einkaufen!

Die teuren Schuhe, die ich im Online-Shop gekauft habe, drücken. Was nun?

Einfach umtauschen! Bei Online-Käufen wie auch bei Käufen aus dem Katalog kannst du die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Lebensmittel und einige andere Produkte wie der Bikini oder die Unterwäsche sind davon allerdings teilweise ausgeschlossen. Außerdem musst du oft das Rückporto selbst bezahlen.

Kann ich reduzierte Ware umtauschen?

Nein. Wie du bei "Fehlkauf Hose" lesen konntest, ist bei Käufen im Laden Umtausch in der Regel nur aus Kulanz möglich. Bei Schnäppchen heißt es dagegen meist definitiv "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen". Lass dich also nicht vom Preis blenden und überleg vor dem Kauf genau, ob du den Pulli wirklich brauchst und er dir richtig gefällt. Liegt er später nur im Schrank, war er zwar billig, aber gespart hast du nichts!

Ich würde gerne das Weihnachtsgeschenk von Tante Berta umtauschen. Geht das?

Auch da hast du sehr schlechte Karten. Einzige Chance besteht dann, wenn dir deine Tante den Kassenzettel gibt und das Geschenk noch keine 14 Tage alt ist. Aber selbst dann liegt es in der Entscheidung des Ladens, ob sie das Geschenk umtauschen, dir Geld zurückgeben, einen Gutschein ausstellen oder du dir für den Wert etwas anderes aussuchen kannst. Vielleicht kannst du es ja weiterverschenken, im Internet versteigern oder auf dem nächsten Flohmarkt loswerden. Für das nächste Jahr hilft vielleicht ein Wunschzettel!

Garantie oder Gewährleistung - was ist der Unterschied?

Kurz gesagt: Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Ladens oder Herstellers, die dir über die Gewährleistung hinausgehende Zusagen macht. Für die Gewährleistung brauchst du den Kassenzettel, für die Garantie den Garantieschein. Bei der Gewährleistung ist die 6-Monats-Frist wichtig. Innerhalb der ersten sechs Monate muss dir der Laden im Zweifel nachweisen, dass die Ware beim Kauf einwandfrei war und der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder normalen Verschleiß verursacht wurde. Gelingt dies - was allerdings fast unmöglich ist, musst du selbst zahlen. Nach Ablauf der ersten sechs Monate musst du als Kunde beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf vorgelegen hat.

Mein Handy ist innerhalb von einem Jahr zum zweiten Mal kaputt. Kann ich es gegen ein anderes Modell umtauschen?

Ein Recht darauf hast du nicht. Du kannst nur verlangen, dass dir das Gerät erneut repariert wird. Allerdings musst du beweisen können, dass der Schaden nichts mit Verschleiß oder unsachgemäßem Gebrauch zu tun hat. Innerhalb der ersten sechs Monate ist das anders. In dieser Zeit geht man davon aus, dass ein Defekt an einem Mangel liegt, der bereits beim Kauf vorgelegen hat. Sieht das der Verkäufer anders, muss er nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war und das ist eigentlich unmöglich.

Mein Fahrrad hat nach einem Jahr einen Schaden am Hinterrad. Bekomme ich es kostenlos repariert?

Das kommt auf den Schaden an. Prinzipiell hat ein Fahrrad eine zweijährige gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung. Deshalb ist es auch so wichtig, den Kassenzettel zwei Jahre aufzuheben. Nicht ersetzt werden dir aber Verschleißteile oder unsachgemäße Handhabung. Wenn du regelmäßig die zwei Treppenstufen zur Schule mit dem Fahrrad runterfährst und nun Speichen an deinem Hinterrad kaputt sind, musst du sie auf eigene Rechnung reparieren lassen.