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Riester Rente

Da wir alle immer älter werden, steigen auch die Belastungen der Rentenkasse. Auf Dauer heißt das, dass die Rentenzahlung sinken wird. Deshalb fördert der Staat mit der sogenannten Riester-Rente die private Zusatzvorsorge aller Pflichtversicherten fürs Alter.

Riestertauglich ist vieles, allerdings geht nichts ohne Riester-Zertifikat. Auch muss du wissen, dass es keine Mindestverzinsung gibt, lediglich der Erhalt deiner Beiträge ist garantiert. Die Zinsen sind derzeit gering, interessant sind aber die Zulagen vom Staat.

Auch musst du wissen, dass dein Geld wirklich auf der hohen Kante liegt. Die Auszahlung darf erst mit dem Rentenalter beginnen. Dann bekommst du eine monatliche Zusatzrente, die deine gesetzliche Rente aufbessern soll. Gleichzeitig hast du die Möglichkeit, dir auf einen Schlag 30% deines angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Während der Ansparphase ist deine Anlage steuerfrei, bei der Auszahlung musst du das Geld dann versteuern. 

Ein Beispiel: Anne ist Single und hat im Vorjahr 30.000 € brutto verdient. Sie hat einen Riestervertrag abgeschlossen und muss dafür jährlich mindestens 4% ihres Bruttogehalts anlegen, um die Zulagen zu bekommen. Das sind jährlich 1.200 €. Der Staat gibt 175 € dazu, so dass sie selber nur 1.025 € aufbringen muss. Wenn sie später Kinder haben sollte, wird es richtig interessant, weil sie dann vom Staat noch Kinderzulagen in Höhe von 300 € pro Kind bekommt. Bei finanziellen Engpässen etwa wegen Arbeitslosigkeit kann sie die Beitragszahlung unterbrechen, und ein dreimonatiges Kündigungsrecht gibt es auch.

Weitere Säulen der Altersvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung:

Wer nicht gerade ein „Eckrentner” ist und mindestens 45 Jahre ohne Unterbrechnung in die Rentenverscherung eingezahlt hat, kann im Alter wohl nur mit rund 50% des Nettoeinkommens rechnen. 

Betriebliche Altersvorsorge:

Hier wird ein Teil deines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge geht dein Sparbeitrag schon von deinem Bruttogehalt ab. Du zahlst hierfür Sozialversicherungsbeiträge, aber keine Steuern. Dafür werden die Leistungen im Rentenalter dann voll besteuert. In der Regel ist die betriebliche Altersvorsorge auch für die Riester-Förderung geeignet. Genaueres klärst du am besten direkt mit deiner Chefin oder dem Betriebsrat. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten ein Angebot zur so genannten „Entgeldumwandlung” zu machen. 

Private Geldanlage:

Hierzu geehören Wertpapiere, Immobilien, Bankeinlagen oder Bundesschatzbriefe. An dem ganzen haftet mehr oder weniger Risiko aber auch Flexibilität. Die Erträge sind oft von den allgemeinen Geldentwicklungen am Aktienmarkt und der Zinsentwicklung abhängig. Dafür gibt es in der Regel aber immer eine Möglichkeit, schon vor dem Rentenalter im Notfall an sein Geld ranzukommen. Deshalb sind diese privaten Formen der Geldanlage nicht riestertauglich, d.h. es gibt keine Zulagen vom Staat, und steuerpflichtig sind sie teilweise auch.

Von der Kapitallebens- oder einer privaten Rentenversicherung raten dagegen die meisten Fachluete heute ab, da der garantierte Mindestzins mittlerweile zu niedrig ist.