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Pflege

Pflege ist teuer und wir werden immer älter.

Deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung als neue Sozialversicherung eingeführt. Sobald du selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, zahlst du automatisch auch in die Pflegeversicherung ein. Auch für privat Krankenversicherte gilt die Versicherungspflicht. Bist du noch im Rahmen der Familienversicherung bei deinen Eltern mitversichert, brauchst du keine Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen.

Im Falle der Pflegebedürftigkeit erhältst du dann einen festen monatlichen Satz, der sich nach der festgestellten Pflegestufe richtet. Damit sind zwar nur ca. ¼ der tatsächlichen Pflegekosten abgedeckt, doch im Alter kommen dann ja noch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dazu.

Wirst du schon in jüngeren Jahren zum Pflegefall, sieht die Situation schon düsterer aus, denn dann bekommst du statt der Altersrente nur die niedrigere Erwerbsunfähigkeitsrente und Angespartes hast du sicher auch noch nicht viel. Eine solche Lücke kann die private Berufsunfähigkeitsversicherung auffangen.