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Jugendgemeinderat

„Politiker sind zu alt, sie verstehen unsere Probleme nicht“. Dann mach doch selbst Politik und lass dich für den Jugendgemeinderat aufstellen. Dafür musst du übrigens keiner Partei angehören. Allerdings gibt es nicht überall einen Jugendgemeinderat. 

Wo es einen gibt, erfährst du auf der Seite www.jugendgemeinderat.de des Dachverbandes der rund 100 Gremien für Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Wählbar und wahlberechtigt sind im Normalfall Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre, jedoch ist jedem Jugendgemeinderat selbst überlassen, welche Altersgrenzen er in seiner Satzung verankert.

Louisa und Karl erzählen dir, was sie alles im letzten Jahr im Jugendgemeinderat gemacht haben:

Karl: „Wir sind bei den Gemeinderatssitzungen, Arbeitskreistreffen und verschiedenen Ausschüssen dabei gewesen. Im Gemeinderat können wir zwar nicht abstimmen, haben aber Rede- und Antragsrecht. Wir mischen uns immer dann ein, wenn es darum geht, die Stadt für Jugendliche noch attraktiver zu gestalten.“

Louisa: „Also konkret haben wir zum Beispiel erreicht, dass unser Sportplatz hergerichtet wurde. Der war so runtergekommen, dass ihn niemand mehr benutzt hat. Wir haben eine zusätzliche Nachtlinie im Busfahrplan angeregt und uns für den Erhalt des Jugendhauses in der Weststadt eingesetzt. “

Karl: „Stimmt. Und auf dem Schulhof des Gymnasiums gibt es jetzt eine Skateboardanlage. Auch der neue Radweg zum Jugendhaus geht auf unser Konto.“

Louisa: „Am besten hat mir der Bandcontest gefallen. Auf jeden Fall war es uns nie langweilig. Ich hätte nie gedacht, dass wir so viel bewegen können. Mal sehen, vielleicht kandidiere ich bei der nächsten Gemeinderatswahl ja auch, dann bin ich schon 20.“

Ziele und Möglichkeiten eines Jugendgemeinderates

Sie wollen ihre Stadt für Jugendliche attraktiver machen und mitgestalten. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung von Spiel- und Sportplätzen, Rad- und Verkehrswegeplanung, die Umgestaltung von Schulhöfen, Skateanlagen, der ÖPNV, insbesondere Nachtbusse und Tarife, Jugendhäuser, Veranstaltungen für Jugendliche, Umweltaktionen, Bandcontests und vieles mehr.

Im Idealfall besitzen die Jugendgemeinderäte ein Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat und einen eigenen Etat für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und sonstige Projekte. Sie tagen in öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzung und bilden oft Ausschüsse zu bestimmten Themen.

Seit 2015 steht in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg:
„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln."
Hier bekommen die Jugendgemeinderäte also viel Rückenwind. Auch du kannst einen Jugendgemeinderat bei dir vor Ort gründen. Unterstützung dazu bekommst du auch vom Dachverband der Jugendgemeinderäte.